Allgemeine Geschäftsbedingungen der WENGER Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Stand: September 2026
WENGER Marketing UG (haftungsbeschränkt), Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 289850 (nachfolgend „WENGER“ oder „Agentur“)
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der Agentur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.2 Die AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Die jeweils aktuelle Preisliste und die Leistungsbeschreibung der Agentur sind Bestandteil des Vertrags, soweit das Angebot auf sie verweist. - Vertragsschluss, Angebote
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmige Annahme des Angebots (auch per E-Mail), durch Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. - Leistungen der Agentur
3.1 Die Agentur erbringt Leistungen der strategischen Kommunikation, insbesondere Kommunikationsberatung, CEO-Kommunikation und Personal Branding, Markenentwicklung und Corporate Design einschließlich Websites, Workshops und Trainings, Public Relations, Pressearbeit und Data-PR, Advertorials und Medienplatzierungen, Reputationsmanagement und Krisenvorbereitung, Employer Branding, SEO und KI-Sichtbarkeit, Social Media Management und Creator-Kooperationen, Podcast-, Video- und Dokumentationsproduktion sowie Kampagnen, Anzeigenbetreuung und E-Mail-Marketing.
3.2 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich beschriebene Leistungen sind nicht geschuldet.
3.3 Die Agentur schuldet, soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist, ein Tätigwerden nach den Regeln der beruflichen Sorgfalt (Dienstleistung). Sie schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Insbesondere garantiert die Agentur keine redaktionellen Veröffentlichungen, keine Platzierungen in bestimmten Medien, keine Positionen in Suchmaschinen oder KI-Systemen, keine Reichweiten, Bewertungen, Anfragen oder Bewerbungen. Die Entscheidung über redaktionelle Veröffentlichungen liegt allein bei den Redaktionen; Suchmaschinen und KI-Systeme unterliegen fortlaufenden Änderungen Dritter.
3.4 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Dritte (freie Mitarbeiter, Subunternehmer) erbringen zu lassen. Sie bleibt Vertragspartner des Kunden und haftet für ihre Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.5 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden verschieben vereinbarte Termine angemessen.
3.6 Beratungsleistungen, Strategiepapiere und Empfehlungen der Agentur sind Entscheidungsgrundlagen. Die Entscheidung über ihre Umsetzung und deren wirtschaftliche Folgen trifft der Kunde. - Mitwirkung und Freigaben des Kunden
4.1 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Daten, Texte, Bilder, Logos und Materialien zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Die Agentur darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden verlassen.
4.2 Entwürfe, Beiträge, Texte, Meldungen und Gestaltungen werden dem Kunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Die Agentur legt Entwürfe in der Regel mindestens drei Werktage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin vor. Nichts wird ohne Freigabe des Kunden veröffentlicht, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform eine Freigabe ohne Einzelprüfung (z. B. für abgestimmte Textbausteine) erteilt hat.
4.3 Bleibt eine Freigabe nach fünf Werktagen aus, verschiebt sich der Veröffentlichungstermin entsprechend; die Vergütung bleibt unberührt. In einem Monat nicht abgerufene laufende Leistungen (z. B. Beiträge, Artikel) können im Folgemonat nachgeholt werden; darüber hinaus verfallen sie ersatzlos.
4.4 Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte, insbesondere für Zahlen, Angaben zu Produkten und Leistungen, Zitate und Aussagen über Wettbewerber.
4.5 Korrekturschleifen: Bei Gestaltungs- und Textleistungen sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht. Weitere Korrekturen und Änderungen nach Freigabe werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet.
4.6 Zugänge zu Werbekonten, Profilen, Websites, Tools und Bewertungsportalen werden der Agentur vom Kunden eingeräumt; die Konten bleiben Eigentum des Kunden und werden auf dessen Namen geführt. Werbebudgets zahlt der Kunde unmittelbar an die jeweilige Plattform. - Vergütung, Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Projekte mit Festpreis werden mit 50 % bei Beauftragung und 50 % bei Abnahme oder Lieferung fällig. Laufende Leistungen (Retainer, Pakete) werden monatlich im Voraus berechnet. Ein vereinbartes Setup wird mit Vertragsbeginn fällig. Workshops und Trainings werden mit Terminbestätigung berechnet.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Agentur ist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten und Veröffentlichungstermine zu verschieben.
5.4 Fremdkosten (insbesondere Mediabuchungen, Anzeigenschaltungen, Panel- und Umfragekosten, Tool-Lizenzen auf Kundenseite, Bildrechte, Musiklizenzen, Druck, Reisekosten außerhalb Berlins) sind in den Preisen nicht enthalten. Sie werden vor Anfall vom Kunden freigegeben und 1:1 weiterberechnet; auf Mediabuchungen und sonstige von der Agentur beschaffte Fremdleistungen berechnet die Agentur ein Handling von 15 %, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Agentur kann Fremdkosten vorab in Rechnung stellen.
5.5 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringt die Agentur nach vorheriger Ankündigung auf Basis der in der Preisliste ausgewiesenen Stundensätze.
5.6 Laufzeit- und Vorauszahlungsrabatte gelten nur, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, entfällt der Rabatt rückwirkend; die Differenz wird nachberechnet.
5.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. - Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
6.1 Verträge über laufende Leistungen haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung gilt: Pilot-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und sind danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Standard-Verträge haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Verträge mit 24 Monaten Laufzeit enden mit Ablauf der Laufzeit, sofern nicht eine Verlängerung vereinbart wird.
6.2 Kündigungen bedürfen der Textform.
6.3 Leistungsgarantie: Erbringt die Agentur in den ersten drei Monaten eines Vertrags vereinbarte Leistungen nachweislich nicht und hilft sie dem nach schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von zehn Werktagen ab, kann der Kunde den Vertrag zum Ende des dritten Vertragsmonats kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und das Setup bleiben vergütungspflichtig.
6.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei Monatsraten in Verzug ist, wenn er rechtswidrige Inhalte verlangt oder wenn die Zusammenarbeit durch wiederholt fehlende Mitwirkung unzumutbar wird.
6.5 Bei Projekten mit Festpreis kann der Kunde den Vertrag bis zur Lieferung kündigen. Die Agentur hat in diesem Fall Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, mindestens jedoch auf die bei Beauftragung fällige Anzahlung, sowie auf Ersatz bereits entstandener Fremdkosten. - Workshops und Trainings
7.1 Inhouse-Workshops und Trainings werden mit Terminbestätigung verbindlich gebucht und berechnet. Der Kunde stellt geeignete Räume, Technik und die Verfügbarkeit der Teilnehmer nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung; Reisekosten außerhalb Berlins werden nach Aufwand berechnet.
7.2 Verschiebt oder storniert der Kunde einen Inhouse-Termin bis 14 Tage vor dem Termin, entstehen keine Kosten; bei späterer Verschiebung oder Stornierung werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig, bei Absage innerhalb von zwei Werktagen vor dem Termin oder Nichterscheinen 100 %. Ein Ersatztermin innerhalb von drei Monaten wird auf die Stornogebühr angerechnet.
7.3 Offene Workshops: Die Anmeldung wird mit Zahlung der Teilnahmegebühr verbindlich. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin wird die Gebühr erstattet; danach ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich, eine Erstattung erfolgt nicht. Die Agentur kann einen offenen Workshop bis fünf Werktage vor dem Termin absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird oder der Trainer erkrankt; bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7.4 Anrechnung: Bucht der Kunde innerhalb von 90 Tagen nach einem Workshop oder Training ein Leistungspaket mit Setup, wird das Workshop-Honorar vollständig auf das Setup angerechnet.
7.5 Aufzeichnungen von Trainings erfolgen nur mit Einwilligung der Teilnehmer. Aufzeichnungen und Unterlagen dürfen vom Kunden intern genutzt, nicht jedoch veröffentlicht, weiterverkauft oder Dritten überlassen werden. - Nutzungsrechte, Urheberrecht
8.1 Alle von der Agentur erstellten Leistungsergebnisse (Texte, Konzepte, Gestaltungen, Logos, Websites, Fotos, Videos, Podcasts, Grafiken, Studien) sind urheberrechtlich geschützt. Die Agentur räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung die für den vertraglichen Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein. Bei Logos und Corporate-Design-Elementen räumt die Agentur ausschließliche Nutzungsrechte ein. Bis zur vollständigen Zahlung stehen die Nutzungsrechte unter Vorbehalt.
8.2 Entwürfe, Konzepte und Präsentationen, die nicht beauftragt werden, bleiben Eigentum der Agentur; an ihnen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Ihre Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch den Kunden ist unzulässig.
8.3 Eine Bearbeitung oder Umgestaltung von Gestaltungsleistungen (insbesondere Logos, Corporate Design) durch den Kunden oder Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur, die nicht unbillig verweigert wird.
8.4 Offene Dateien, Quelldateien und Arbeitsdateien sind nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Websites werden dem Kunden mit allen Zugängen übergeben; die Rechte an eingesetzter Standardsoftware und Themes richten sich nach deren Lizenzen.
8.5 Rechte an Fremdmaterial (Stockfotos, Schriften, Musik, Panels) erwirbt die Agentur im Namen und auf Rechnung des Kunden im jeweils vereinbarten Umfang; die Lizenzbedingungen des Anbieters gelten unmittelbar für den Kunden.
8.6 Die Agentur bleibt berechtigt, ihre Leistungsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere als Referenz auf ihrer Website, in Präsentationen, in Wettbewerbseinreichungen und in sozialen Medien, und den Kunden mit Name und Logo als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Vertrauliche Kennzahlen werden nur mit Zustimmung des Kunden veröffentlicht.
8.7 Auf Websites und in Podcast- und Videoproduktionen darf die Agentur einen dezenten Urheberhinweis anbringen. - Inhalte, Kennzeichnung, rechtliche Verantwortung
9.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Marken, Bilder, Daten und Aussagen frei von Rechten Dritter sind und geltendem Recht entsprechen, insbesondere dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits-, Presse-, Datenschutz- und dem jeweiligen Branchen- und Werberecht (z. B. Heilmittelwerbung, Alkoholwerbung, Finanzwerbung). Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten oder auf freigegebenen Aussagen beruhen, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung.
9.2 Die Agentur prüft Inhalte auf offensichtliche Rechtsverstöße, schuldet aber keine Rechtsberatung und keine umfassende rechtliche Prüfung. Sie weist auf erkennbare Risiken hin; die Entscheidung trifft der Kunde.
9.3 Bezahlte Veröffentlichungen (Advertorials, Sponsored Posts, Creator-Kooperationen) werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet. Der Kunde verlangt keine Umgehung der Kennzeichnungspflicht.
9.4 Die Agentur lehnt Leistungen ab, die auf Täuschung, gekaufte oder gefälschte Bewertungen, verdeckte Werbung, Linkkauf, unwahre Tatsachenbehauptungen oder unzulässige vergleichende Werbung gerichtet sind. Verlangt der Kunde solche Leistungen, ist die Agentur zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
9.5 Bei Pressearbeit, Studien und Data-PR legt die Agentur Methodik und Absender gegenüber Medien offen. Der Kunde stimmt der Nennung als Absender und Auftraggeber zu.
9.6 Bei Podcast- und Videoproduktionen holt der Kunde die erforderlichen Einwilligungen von Gästen, Mitarbeitern und abgebildeten Personen ein, sofern die Agentur dies nicht ausdrücklich übernimmt; die Agentur stellt Vorlagen bereit. - Abnahme
10.1 Werkleistungen (insbesondere Logos, Corporate Design, Websites, Videoproduktionen, Studienreports) werden vom Kunden nach Lieferung abgenommen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Lieferung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er das Leistungsergebnis nutzt oder veröffentlicht.
10.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben. - Gewährleistung
11.1 Bei Werkleistungen leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder vom betreffenden Einzelauftrag zurücktreten.
11.2 Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertragsrechts. Gewährleistungsansprüche für Werkleistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegenen Mängeln.
11.3 Keine Gewährleistung wird übernommen für Ergebnisse, die von Dritten abhängen (Redaktionen, Plattformen, Suchmaschinen, KI-Systeme, Bewertungsportale, Panel-Anbieter, Creator), sowie für Änderungen, die der Kunde oder Dritte an Leistungsergebnissen vornehmen. - Haftung
12.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der im betreffenden Vertrag für zwölf Monate vereinbarten Nettovergütung.
12.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Die Agentur haftet nicht für Datenverluste, soweit der Kunde die Daten nicht regelmäßig gesichert hat, und nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Regeländerungen von Plattformen, Werbekonten, Suchmaschinen, KI-Systemen und Hostinganbietern.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. - Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über die andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulich sind (insbesondere Geschäftszahlen, Kundenlisten, Strategien, unveröffentlichte Inhalte), vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
13.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet ist.
13.3 Die Agentur verpflichtet eingesetzte freie Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend. - Datenschutz
14.1 Beide Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. bei Newsletter-Versand, Werbekonten, Bewertungsmanagement, Umfragen), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
14.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für E-Mail-Marketing rechtswirksame Einwilligungen der Empfänger vorliegen. Die Agentur versendet nicht an gekaufte oder ohne Einwilligung erhobene Adressen.
14.3 Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten des Kunden durch die Agentur regelt die Datenschutzerklärung auf wengermarketing.de. - Referenzen, Gründungskunden-Programm
15.1 Nimmt der Kunde an einem Referenz- oder Gründungskunden-Programm mit vergünstigten Konditionen teil, ist Gegenleistung die Freigabe als Referenz (Nennung mit Name und Logo, Case Study, Testimonial) in dem im Angebot beschriebenen Umfang. Widerruft der Kunde die Freigabe während der Laufzeit ohne wichtigen Grund, entfällt die Vergünstigung ab dem Folgemonat. - Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Plattformen und Netzen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen) befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. - Änderungen der AGB
Die Agentur kann diese AGB für laufende Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen der Plattformbedingungen) und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Wesentliche Leistungsinhalte und Vergütungen werden durch dieses Verfahren nicht geändert. - Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Erfüllungsort ist Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
18.4 Die Agentur ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit; diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.
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